Zelle mit gut drei Quadratmetern persönlichem Raum ist menschenunwürdig
Straßburg (jur). Die Menschenwürde muss auch im Gefängnis gelten. Es ist eine entwürdigende Behandlung, wenn ein Inhaftierter während einer sechseinhalbjährigen Haftzeit weniger als drei Quadratmeter Platz in seiner überfüllten Zelle hat und die Heizung während der Wintermonate nicht ausreichend funktioniert, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag, 20. Oktober 2020 (Az.: 33729/18). Die Richter in Straßburg verurteilten Portugal daher zur Zahlung ...
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