Änderungskündigung wegen abgelehnter Kurzarbeit

Stuttgart (jur). Wenn Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie Kurzarbeit ablehnen, müssen sie mit einer Änderungskündigung rechnen. Dies hat das Arbeitsgericht Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. Oktober 2020 entschieden (Az.: 11 Ca 2950/20). Im Streitfall ging es um eine Personaldisponentin einer Leiharbeitsfirma. Sie war für die Koordination des Einsatzes der Leiharbeitnehmer in Kindergärten und Kitas verantwortlich. Mit den Beschränkungen zur Eindämmung der ...

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