Mitwirkungspflicht darf von Jobcenter nicht überspannt werden

Kassel (jur). Jobcenter müssen sich bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit eines Hartz IV-Empfängers auf ausreichend aktuelle medizinische Gutachten stützen. Weigert sich eine Arbeitslose, der Deutschen Rentenversicherung ein bereits vier Jahre altes ärztliches Gutachten zur Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, darf das Jobcenter ihr nicht einfach einen Verstoß gegen ihre Mitwirkungspflichten vorwerfen und die Zahlung von Arbeitslosengeld II versagen, entschied das Bundessoz ...

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