Unterrichtsausschluss nach Vandalismus-Video

Berlin (jur). Wenn ein Schüler ein Video über Vandalismus im Klassenzimmer im Klassen-Chat veröffentlicht, darf er vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein solches Video, das die Zerstörung von Schuleigentum zeigt, gefährde das geordnete Schulleben, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Dienstag, 17. November 2020, verkündeten Beschluss (Az.: VG L 649/20). Im konkreten Fall ging es um ein Video, das von einem Schüler im Klassen-Chat gepostet wurde. Es zeigte e ...

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