Ethikkommission muss bei Embryonenauswahl zustimmen

Leipzig (jur). Im Falle der künstlichen Befruchtung ist auch für die Auswahl der zur Einnistung fähigen Embryonen die Zustimmung der jeweiligen Ethikkommission erforderlich. Denn es erfolge hierfür ein Chromosomen-Screening der Zellen, die dem noch nicht eingepflanzten Embryo entnommen wurden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 2. Dezember 2020, entschieden hat (Az.: 3 C 6.19). Es handele sich also um eine Form der Präimplantationsdiagnose. In dem streitigen Fall hatt ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3qiOt0d
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt