Gegen Ausfuhr von Kernbrennstoffen können Bürger nicht klagen

Kassel (jur). In der Regel können Bürger nicht gegen eine Ausfuhr von Kernbrennstoffen klagen. Entsprechende Schutzrechte sieht das Atomgesetz nicht vor, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag, 8. Dezember 2020, entschieden hat (Az.: 6 B 2637/20). Damit lehnte er zunächst die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ausfuhr von Kernbrennstoff in das belgische Kernkraftwerk Doel ab. *h2*Unternehmen hatte Genehmigung zur Ausfuhr von 52 Brennelementen aus Urano ...

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