Im Betreuungsverfahren keine telefonische Anhörung

Karlsruhe (jur). Die Gerichte müssen eine psychisch kranke Person im Betreuungsverfahren immer persönlich anhören, auch während der Corona-Pandemie. Eine telefonische Anhörung kann den persönlich gewonnenen Eindruck nicht ersetzen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Dienstag, 1. Dezember 2020, veröffentlichten Entscheidung klar (Az.: XII ZB 220/20). Konkret betraf der Fall eine ostwestfälische Frau, die an einer Persönlichkeitsstörung organischen Ursprungs li ...

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