Streitwert-Beschwerden sind ernst zu nehmen
Karlsruhe (jur). Wenn Prozessparteien eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen die Gerichte trotzdem Beschwerden über den festgesetzten Streitwert ernst nehmen. Die Versicherung stellt keinen Grund dar, eine solche Beschwerde abzulehnen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 7. Dezember 2020, veröffentlichten Beschluss entschieden hat (Az.: 1 BvR 533/20). Der Fall betrifft eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Es wurde ein Vergleich getroffen, wonach das ...
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