Verschuldete Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen stärker unterstützt werden

Koblenz (jur). Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat den kommunalen Finanzausgleich des Landes erneut für verfassungswidrig erklärt. Wie die Koblenzer Richter am Mittwoch, 16. Dezember 2020, entschieden, sind die Regelungen zur Finanzausgleichsmasse und zu den Finanzzuweisungen ab dem Jahr 2014 nicht mit der Verfassung vereinbar, bleiben aber bis zu einer Neuregelung, die bis spätestens zum 1. Januar 2023 getroffen werden muss, gültig (Az.: VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VGH N 1 ...

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