Windenergie und Landwirtschaft stehen sich nicht entgegen
Münster (juristisch). Der Plan einer Kommune, im Außenbereich nur Landwirtschaft zuzulassen, stellt keine "Planung" dar, die einem Vorranggebiet für Windenergie entgegengehalten werden kann. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschied am Dienstag, den 1. Dezember 2020 (Az.: VerfGH 10/19), dass dies bei kleinen Städten und Gemeinden schlicht die Regel ist, so dass ein Vorranggebiet für Windenergie keinen Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeutet. ...
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