Datenschutzbedenken bei Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht

Berlin (jur). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in datenschutzrechtlicher Hinsicht Bedenken, dass ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht die konkrete Diagnose enthalten muss. In einer am Donnerstag, 7. Januar 2021, bekanntgegebenen Entscheidung sahen die Berliner Richter auch die vorgeschriebene Angabe, warum die Diagnosen zu einer Befreiung von der Maskenpflicht führten kritisch (Az.: OVG 11 S 132/20). Sie setzten daher die entsprechenden Bestimmungen ...

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