Exportpolitik von Rüstungsgütern gerichtlich nicht überprüfbar
Berlin (jur). Rüstungsunternehmen können die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung nur in sehr begrenztem Umfang gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in mehreren am Dienstag, 5. Januar 2020, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: VG 4 K 385.19 u.a.), dass es zum "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung" gehört, die politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern festzulegen. Im vorliegenden Fall w ...
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