Geldstrafe für „Werbung“ zum Schwangerschaftsabbruch ist rechtskräftig

Frankfurt/Main (jur). Die Verurteilung der Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel wegen "Werbfür den Abbruch der Schwangerschaft" ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag, 19. Januar 2021, mitteilte, wurde ihre Revision verworfen (Az.: 1 Ss 96/20). Auf ihrer Website biete sie "ausführliche Informationen über das 'Wie'" von einem Schwangerschaftsabbruch. Dies sei strafbar. Hänel will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. *h2*Ärztin i ...

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