Portoerhöhung für Briefe 2019 voraussichtlich rechtswidrig

Köln (jur). Die von der Bundesnetzagentur genehmigte Portoerhöhung für Briefe im Jahr 2019 war voraussichtlich rechtswidrig. Die Behörde habe einen unzutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der Deutschen Post AG angelegt und damit die Erhöhung des Briefportos fehlerhaft begründet, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 5. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 21 L 2082/20). Die Verwaltungsrichter gaben damit dem Eilantrag eines b ...

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