Afghanischer Ex-Soldat hat in Deutschland keine Immunität

Karlsruhe (jur). Ausländische Angehörige der Armee sind in Deutschland nicht vor einer Verurteilung wegen im Ausland begangener Kriegsverbrechen geschützt. Sie können sich nicht auf den im Völkerrecht verankerten Grundsatz der Immunität staatlicher Funktionsträger berufen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 28. Januar 2021 (Az.: 3 StR 564/19). So muss ein ehemaliger Oberleutnant der afghanischen Armee mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen. Dem ...

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