An Hotspots der Hotspots der Straßenkriminalität ist Videoüberwachung zulässig

Köln (jur). Die polizeiliche Videoüberwachung ist an "Brennpunkten der Straßenkriminalität" zumindest in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Das überwiegende öffentliche Interesse an der Verhinderung und Verfolgung von Straßenkriminalität rechtfertigt den "erheblichen Eingriff" in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 9. Februar 2021, zugestellten Beschluss zur polizeilichen Videoüberwachung auf dem Neumarkt in Köln (Az.: ...

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