Ansammlungsverbote im Freien durch Infektionsschutzgesetz gedeckt

Hamm (jur). Um das Corona-Virus einzudämmen, ist auch ein Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum zulässig. Das Infektionsschutzgesetz bietet dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage, wie der 1. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer am Montag, 22. Februar 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss entschieden hat (Az.: 1 RBs 2, 4-5/21). Zuvor hatte der 4. Senat für Bußgeldsachen in Hamm ebenfalls in diesem Sinne entschieden. Im aktuellen zweiten Corona-Lockdown gelten regiona ...

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