Anspruch auf Hartz IV nach Zahlung an Heiratsschwindler

Stuttgart (jur). Es ist nicht sozialwidrig, auf einen Heiratsschwindler hereinzufallen. Selbst wenn auf diese Weise ein kleines Vermögen verloren geht, kann das Betrugsopfer danach Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 15. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 9 AS 98/18). Nach dem Urteil muss eine jetzt 62-jährige Hotelfachfrau aus dem Heilbronner Raum die von ihr bezogenen Hartz-IV-Leistung ...

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