Auch für Corona-Genesene gelten die Corona -Beschränkungen

Mannheim (jur). Auch nach einer bereits ausgeheilten SARS-CoV-2-Infektion müssen Betroffene die Corona-Beschränkungen einhalten. Denn nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ist noch offen, ob Menschen dann als immun gelten oder ob sie sich erneut infizieren und das Virus verbreiten können, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Freitag, 29. Januar 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 S 4025/20). Eine Familie mit zwei Kindern war vor Ge ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2MNSSJ9
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt