Auch Instanzgerichte müssen bei Zweifeln an Bundesgerichten EuGH anrufen
Karlsruhe (jur). Bei Zweifeln an der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte müssen auch die Instanzgerichte Fragen des EU-Rechts dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Anderenfalls wird das Grundrecht der Prozessbeteiligten auf ihren "gesetzlichen Richter" verletzt, betonte das Bundesverfassungsgericht in einem am 20. Februar 2021 veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2853/19). Nach dieser Entscheidung soll der EuGH nun klären, unter welchen Voraussetzungen die Empfänger ...
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