Auf vergünstigtes Jobticket wird keine Lohnsteuer fällig
Kassel (jur). Bietet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein vergünstigtes Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel an, um die Parkplatznot zu lindern, ist auf die Ersparnis keine Lohnsteuer fällig. Die verbilligte Überlassung des Jobtickets im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätskonzepts stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 12 K 2283/17). Im streitigen Fall ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3aOCBMn
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3aOCBMn
Anwalt SB
Comments
Post a Comment