Auf Wirtschaftswegen muss mit Schlaglöchern gerechnet werden
Hamm (jur). Radfahrer müssen auf einem Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern rechnen. Die zuständige Kommune haftet in der Regel nicht für einen Sturz, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 28. Januar 2021, verkündeten Hinweisbeschluss entschied (Az.: 11 U 126/20). Auslöser des Streits war ein etwa 50 Zentimeter langes und acht Zentimeter tiefes Schlagloch in der Mitte eines fünf Meter breiten Wirtschaftsweges der Stadt Waltrop. Der Kläger behauptet, er sei dort im Som ...
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