Bei Wettbewerbsverstößen im Internet keinen „fliegenden Gerichtsstand“

Düsseldorf (jur). Es ist nicht mehr möglich, bundesweit gegen mutmaßliche Wettbewerbsverstöße im Internet zu klagen. Der bisherige "fliegende Gerichtsstand" ist zum Jahresende 2020 abgeschafft worden, betonte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Donnerstag, 18. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: I-20 W 11/21). Dies gelte für alle und nicht nur für internetspezifische Wettbewerbsverstöße. Klagen sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in ers ...

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