Berliner Verordnung zum Freihalten von Covid-Betten nichtig
Berlin (jur). Krankenhäuser können nicht per Verordnung angewiesen werden, sich auf medizinisch dringende Behandlungen zu beschränken, um damit freie Kapazitäten für Corona-Patienten zu erhalten. Für einen solchen Grundrechtseingriff gibt es keine gesetzliche Grundlage, wie das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag, 12. Februar 2021, verkündeten Beschlüssen entschied (Az.: 14 L 18/21 und 14 L 20/21). Damit hat es die entsprechenden Vorgaben in Berlin als nichtig verworfen. Am 26. ...
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