Elektronische Fußfessel ist verfassungsgemäß
Karlsruhe (jur). Straftäter, die aus dem Maßregelvollzug oder dem Gefängnis entlassen wurden, aber immer noch als gefährlich eingestuft werden, können mit einer "elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Die Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, bei der der Standort des Betroffenen ständig an die Polizei übermittelt wird, ist zum Schutz der Allgemeinheit verhältnismäßig und verstößt nicht gegen die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Rech ...
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