Fitnessstudio darf stundenweise vermietet werden

Hannover (jur). Fitnessstudios, die in Niedersachsen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, dürfen ihre Räumlichkeiten stundenweise an einzelne Fitnessbegeisterte zur Nutzung untervermieten. Solange die Fitnessräume nur von einer einzelnen Person oder auch von Angehörigen ihres Haushalts genutzt werden, dient die Anlage dem Individualsport, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Dienstag, 2. Februar 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 15 B 343/21). Individualsport sei ...

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