Für Abschluss einer Weiterbildung gibt es keine doppelte Prämie

Essen (jur). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss bei einer aus zwei Teilen bestehenden erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme keine doppelte Weiterbildungsprämie zahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: L 20 AL 53/19). Im vorliegenden Fall war der Klägerin, einer gelernten Buchhändlerin, wegen ihrer Arbeitslosigkeit von der BA di ...

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