Für Schäden aus Corona-Lockdown soll Betriebsschließungsversicherung haften

Düsseldorf (jur). Unternehmen, die im Zuge des Corona-Lockdowns zur Schließung gezwungen wurden, können möglicherweise mit einer Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung rechnen. Eine Klausel in den üblichen Vertragsbedingungen, die eine Schließung aufgrund neuer Krankheitserreger faktisch ausschließt, ist "unangemessen benachteiligend und deshalb unwirksam", entschied die 10. Kammer des Landgerichts Düsseldorf am Freitag, 19. Februar 2021 (Az.: 40 O 53/20). Die Richte ...

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