Jugendamt kann wegen Kindeswohl nicht zum Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe (jur). Die Kommunen, die für die Jugendämter zuständig sind, dürfen in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung grundsätzlich nicht selbst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Behörden haben zwar eine staatliche Schutzpflicht für das Kindeswohl und üben eine Wächterfunktion aus, können aber nicht selbst die Rechte der Kinder mit einer Verfassungsbeschwerde einfordern, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. Februar 2021, veröffentlic ...

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