Keine Berufung auf Naturschutz durch Anwohner in Schutzgebiet

Leipzig (jur). Eigentümer von Grundstücken in europäischen Naturschutzgebieten können keine Verstöße gegen Schutzvorschriften geltend machen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Natur und nicht dem der Anwohner, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 17. Februar 2021 (Az.: 7 C 3.20). Der Kläger ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes im FFH-Gebiet (auch Natura 2000-Gebiet) "Obere Schwentine" in Schleswig-Holstein. Er wendet sich gegen die Genehmi ...

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