Keine Markentauglichkeit für Slogan „Wir kümmern uns!“
München (jur). Der Slogan "Wir kümmern uns!" ist nicht als Marke tauglich. Denn er hat keine "Unterscheidungskraft", wie das Bundespatentgericht in einem am Donnerstag, 18. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 25 W (pat) 575/19). Damit wies es eine Klage der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG ab. Die Wortfolge wurde Anfang 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt in München von der Bank aus dem thüringischen Bad Salzungen als Marke angemeldet. Sie wollte sich den Sl ...
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