Kleinkinder müssen „lückenlos“ beaufsichtigt werden

Karlsruhe (jur). Eltern müssen Kleinkinder grundsätzlich immer "lückenlos" beaufsichtigen. Geht ein knapp dreijähriges Kind während eines Reitturniers unbemerkt in einem Pferdeanhänger zu einem Pferd, können die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eingetretene Folgen der Verletzung haften, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 11. Februar 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 210/18). Im konkreten Fall ging es um einen Unfall, in ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3uefLqy
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt