Kosten für FFP-2-Masken sind unabweisbarer Mehrbedarf
Karlsruhe (jur). Die Jobcenter dürfen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nicht mit den Kosten für FFP2-Masken allein lassen. Wegen des "unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken" im Zuge der Corona-Pandemie muss das Jobcenter im Einzelfall die Anschaffungskosten übernehmen, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einer Entscheidung vom 11. Februar 2021 (Az.: S 12 AS 213/21 ER). Im vorliegenden Fall hatte ein 1980 geborener Hartz-IV-Empfänger beim zuständigen Jobcenter die Übernahme der ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3u5RNNT
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3u5RNNT
Anwalt SB
Comments
Post a Comment