Krebspatienten haben keinen Anspruch auf vorrangige Impfung

Berlin (jur). Krebspatienten haben keinen Anspruch auf eine frühzeitige Corona-Impfung. Trotz ihrer durch Chemotherapie und Bestrahlung geschwächten Immunabwehr ist der Vorrang von über 80-Jährigen nicht zu beanstanden, wie das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Montag, 1. Februar 2021, bekannt gegebenen Eilbeschlüssen entschied (Az.: 14 L 13/21 und 14 L 33/21). Das Gericht hat damit zwei Kranke mit Lungen- bzw. Knochenkrebs abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass es sachlich nicht ger ...

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