Mündliche Vollmacht kann für Anwälte ausreichen

Koblenz (jur). Insbesondere in Bußgeldsachen ist davon auszugehen, dass die Anwälte mit Zustimmung des Betroffenen Einspruch einlegen. Im Zweifelsfall reicht auch eine nachträglich unterschriebene Vollmacht aus, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag, 2. Februar 2021, bekannt gegebenen Beschluss entschied (Az.: VGH B 71/20). Der Beschwerdeführer wollte sich gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung verteidigen und hatte dazu mündlich einen Anwalt be ...

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