Nach einer außerordentlichen Kündigung ruht Personalratsamt
Kassel (jur). Ein Personalrat, der außerordentlich gekündigt wurde, muss in der Regel auch bei einer Kündigungsschutzklage seinen Posten ruhen lassen. Nur falls die Kündigung "offensichtlich unbegründet" ist, darf er nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit als Personalrat gehindert werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Montag, 8. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 VR 1.20). Zweifel an der Wirksamkeit gehen hiernach zu Lasten des Personalrats, ...
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