Pauschaler Vermögensfreibetrag bei Hartz IV ist nicht gesetzeskonform
Celle (jur). Die Bundesagentur für Arbeit muss neue Regeln für die vereinfachte Prüfung von Hartz-IV-Anträgen aufgrund der Corona-Pandemie aufstellen. Der derzeitige pauschale Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 8. Februar 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss entschieden (Az.: L 7 AS 5/21 B ER). Um Kleinunternehmern und Selbstständigen, die durch die Corona-Pandemie in No ...
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