Rechtswidrige Sonntagsarbeit kurz vor Weihnachten

Leipzig (jur). Nur aufgrund der Tatsache, dass die Umsätze bei Online-Händlern wie Amazon am dritten und vierten Adventswochenende aufgrund von Sonderaktionen in die Höhe schnellen, darf die Sonntagsarbeit nicht genehmigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, 27. Januar 2021, dass die ausnahmsweise Genehmigung von Sonntagsarbeit nur bei "vorübergehenden Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben ", zulässig ist (Az.: 8 C 3.20). Im streitge ...

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