Regulierung für Hafenarbeiter vom EuGH gebilligt

Luxemburg (jur). Der Zugang zu besonders gefährlichen Tätigkeiten darf im Interesse der Sicherheit gesetzlich geregelt und z. B. durch eine Gesundheitsuntersuchung eingeschränkt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 11. Februar 2021, in Bezug auf Hafenarbeiter in Belgien entschieden (Az.: C-407/19 und C-471/19). Demnach müssen Unternehmen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten jedoch einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Tätigkeiten haben. ...

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