Schließung von Friseursalons in Hessen ist verhältnismäßig

Kassel (jur). Die in der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung angeordnete Schließung von Friseurbetrieben ist verhältnismäßig und hinreichend verständlich angeordnet worden, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekannt gegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 8 B 215/21.N). Der Inhaber eines Friseursalons im südhessischen Seeheim-Jugenheim war vor Gericht gezogen. Er wollte, dass das in der Verordnung e ...

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