Staat hat Gestaltungsfreiheit bei Online-Unterricht

Regensburg (jur). Schüler können wegen Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie keinen Unterricht per Video nach dem regulären Stundenplan verlangen. Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg entschied am 25. Januar 2021 (Az.: RN 3 E 21.34), dass der Staat bei der Gestaltung des Videounterrichts weitgehende Freiheit hat. Der Staat habe aufgrund des Bildungsauftrages umfassende Gestaltungsfreiheiten bei der Planung, Organisation, Leitung und den didaktischen Inhalten des öffentlich ...

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