Trotz Chemotherapie kein Anspruch auf sofortige Corona-Impfung
München (jur). Krebspatienten mit einer anstehenden Chemotherapie haben keinen Anspruch auf eine sofortige Corona-Impfung. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch, 10. Februar 2021, entschieden (Az.: 20 EG 21.321). Die entsprechende Rangfolge der Impfstoffe sei "grundsätzlich nicht zu beanstanden". Der an Krebs erkrankte AntragstellreKläger ist unter 80 Jahre alt, steht aber vor einer Chemotherapie, welche die körpereigenen Abwehrkräfte erheblich schwäc ...
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