Whistleblower müssen vor Veröffentlichung Fakten überprüfen
Straßburg (jur). Auch von vermeintlichen Whistleblowern sollten Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber zunächst sorgfältig geprüft werden. Weil er dies nicht tat, durfte ein liechtensteinisches Krankenhaus einen Arzt entlassen, der öffentlich angebliche Euthanasie in seiner Klinik angeprangert und daraufhin Strafanzeige erstattet hatte, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag, 16. Februar 2021 (Az.: 23922/19). Die Straßburger Richter ließen die Frage offe ...
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