Zutritt zu Wertstoffhof nur mit Maske

Neustadt/Weinstraße (jur). Wer bei der Abgabe von Sperr- und Sondermüll keine Maske tragen möchte oder aus gesundheitlichen Gründen nicht soll, muss die Gegenstände bis auf weiteres zu Hause aufbewahren. Auch mit einem ärztlichen Attest ist man nicht berechtigt, das "Wertstoffwirtschaftszentrum" im Landkreis Südliche Weinstraße zu betreten, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 2. Februar 2021, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az. ...

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