Meldepflicht für Anwälte bei Hinweisen auf Geldwäsche
Berlin (jur). Anwälte und Notare müssen Behörden informieren, wenn sie Hinweise zu Geldwäsche im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften bekommen. Sie können sich nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 23. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: VG 12 L 258/20). Seit dem Inkrafttreten der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien am 1. Oktober 2020 müssen Rechtsanwälte und Notare bei der Durchführung ...
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