Jobcenter muss ohne Kostensenkungsverfahren volle Heizkosten tragen
Kassel (jur). Das Arbeitsamt darf Hartz-IV-Empfänger bei späteren Heizkostennachforderungen durch den Vermieter nicht im Stich lassen, wenn es sie nicht vor zu hohen Heizkosten warnt. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch, 19. Mai 2021, entschied, ist ein vorheriges Kostensenkungsverfahren grundsätzlich „nicht entbehrlich“ für die Ablehnung der Übernahme unangemessener Unterkunfts- oder Heizkosten (Az.: B 14 AS 57/19 R). Mit dieser Entscheidung beendeten die höchsten ...
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