Berechnung der Rente muss nachvollziehbar sein

Essen (jur). Die Rentenversicherungsträger dürfen einen Rentenbescheid nicht dadurch "verschlanken", dass er keine nachvollziehbare Rentenberechnung enthält. Werden nur die Summen aller Entgeltpunkte ohne die entsprechenden Anlagen zur Rentenberechnung mitgeteilt, ist der Rentenbescheid unzureichend begründet und für den Versicherten nicht verständlich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Montag, 14. Juni 2021, bekannt gegebenen Urteil in Essen (Az.: L 1 ...

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