Geringere Rente für schwerbehinderte Frau trotz Weiterarbeit

Karlsruhe (jur). Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen vom Rentenversicherungsträger die höchstmögliche Rente ausgerechnet und Möglichkeiten der Gestaltung beim Rentenbeginn aufgezeigt werden. Verschiebt eine langjährig versicherte Frau aufgrund eines Hinweises durch die Rentenversicherung den Rentenbeginn auf einen späteren Zeitpunkt und arbeitet für eine höhere Rente weiter, muss sie nicht mit dem Verlust bereits zuvor bestehender fiktiver Rentenansprüch ...

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