Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Beitragserhöhung
Karlsruhe (jur). Die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben vorerst Anspruch auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 86 Cent auf 18,36 Euro. Die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, den Medienänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren und die damit verbundene Erhöhung der Rundfunkgebühr verstößt gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 5. August 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2756/20, 1 B ...
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