Arbeitgeber darf Mutterschaftsgeld-Zuschuss nicht mindern

Erfurt (jur). Der Mutterschaftsgeld-Zuschuss des Arbeitgebers richtet sich immer nach den letzten drei regulär abgerechneten Arbeitsmonaten. Das bleibt auch dann so, wenn die Frau nach der Geburt ihres ersten Kindes in eine ungünstigere Lohnsteuerklasse wechselt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 19. August 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 378/20). Mütter können daher ohne Einbußen bei dem Zuschuss ihrem Partner den Weg für eine günstiger ...

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